Bilanzierung von Finanzanlagen

Das Finanzanlagevermögen umfasst die gehaltenen Beteiligungen, Ausleihungen und sonstigen Wertpapiere. Beteiligungen sind Anteile an anderen Unternehmen, die dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu dienen. Sowohl Anteile an börsennotierten als auch an nichtbörsennotierten Unternehmen fallen darunter. Das erste Kapitel befasst sich mit den Grundsätzen der Bilanzierung von Finanzanlagen.

Für die Klassifizierung der Anteile an einem Unternehmen als Beteiligung ist es handelsrechtlich unerheblich, ob es sich um Anteile an einer Kapital- oder einer Personengesellschaft handelt. Ausschlaggebend ist, dass die Anteile dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung der beiden Unternehmen dienen. In der Praxis wird dies durch die Anteilshöhe oder durch die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Geschäftspolitik der Beteiligungsgesellschaft, aber auch durch langfristige Einkaufs-, Verkaufs-, oder Finanzierungsverträge nachgewiesen.

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